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News: Manipulation des Abgaswertes bei Fiat Motoren von Wohnmobilen

"Der Diesel-Skandal und kein Ende"

 
Es liegt noch gar nicht solange zurück, da wurde gegen Volkswagen und zahlreiche andere Hersteller ermittelt, wegen des Verdachts Motoren von Diesel-Fahrzeuge mithilfe einer Software manipuliert zu haben, damit die ausgestoßenen Emissionen auf dem Prüfstand den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
 
Nun sind es Fiat und die Schwesterfirma Iveco, die verdächtigt werden, illegale Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen verwendet zu haben.
 
Ermittler der Frankfurter Staatsanwaltschaft haben im Juli 2020 Gewerbeobjekte von Fiat Chrysler Automobiles (FCA) und deren Tochterunternehmen in  Deutschland in Baden-Württemberg und  Hessen sowie weitere Objekte in Italien und der Schweiz durchsucht. Ins Visier ist dabei insbesondere die Tochterfirma FCA Italy S.p.A. geraten. Die Ermittlungen sollen den Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs belegen.
 
Bereits 2016 wurde das deutsche Kraftfahrtbundesamt von der Deutschen Umwelthilfe auf auffällige Abgaswerte von Fiat Fahrzeugen aufmerksam gemacht.
 
Nach eigenen Prüfungen kam das deutsche Kraftfahrtbundesamt zu dem Schluss, dass von Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Motoren verwendet wird, die dafür sorgt, dass das Abgasrückführungssystem nach einer bestimmten Zeit, nämlich genau 22 Minuten, nicht mehr so arbeitet wie es sollte. Gegenstand der Ermittlungen sind Modelle der Marken Fiat, Jeep, Alfa Romeo und Iveco mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6. Neuere Fahrzeuge, die die Abgasnorm EUR 6d temp erfüllen, gehören nicht dazu. Dabei geht es unter anderem um Wohnmobile der Baujahre 2014 bis 2019, mit oben genannter Abgasnorm, die als Basis den Fiat Ducato haben.
 
Welche Modelle sind vom Fiat Abgasskandal betroffen? Es handelt sich offensichtlich um Fahrzeuge mit den Motorisierung 1,3 Liter Multijet, 1,3 Liter 16V Multijet, 1,6 Liter Multijet, 1,6 Liter, 2,0 Liter Multijet, 2,0 Liter, 2,2 Liter Multijet II, 2,3 Liter; 2,3 Liter Multijet und 3,0 Liter.
 
Diese Motoren sind in einer ganzen Reihe von Fiat-, Jeep- und Alfa-Romeo-Fahrzeugen vom Kleinwagen bis zum Transporter und zudem in Modellen von FCA Italy S.p.A. und Iveco verbaut. Nach Informationen der Ermittler sind in Deutschland mehr als 200.000 Fahrzeuge betroffen, darunter viele Wohnmobile der Fiat Ducato Herstellerin FCA Italy S.p.A.. Eigentümer eines vom Abgasskandal betroffenen Wohnmobil, müssen unter Umständen mit einem Rückruf ihres Fahrzeugs für ein Update rechnen, das in der Regel kostenlos erfolgt. Ob ein solches Update tatsächlich den gewünschten Erfolg bringt, bleibt abzuwarten. Wohnmobile mit der unzulässigen Abschalteinrichtung sind in Deutschland eigentlich nicht zulassungsfähig. Im schlimmsten Fall konnte sogar ein Fahrverbot oder die Stilllegungen drohen. Neufahrzeuge, deren Diesel nicht älter als 24 Monate ist und die Euro-6-Norm erfüllt, befinden sich noch innerhalb der Sachmängelhaftungsfrist. Es empfiehlt sich hier, anwaltlichen Rat einzuholen, inwieweit Sachmängelhaftungsansprüche Bestand haben könnten. Gleiches gilt für Käufer von gebrauchten Wohnmobilen, die sich noch innerhalb der Sachmängelhaftungsfrist befinden. Voraussetzung, um zivilrechtliche Schritte einzuleiten, ist eine konkrete Betroffenheit des jeweiligen Fahrzeugs. Bei zivilrechtlichen Ansprüchen geht es um Schadenersatz oder Rückgabe des Wohnmobils.
 
Aber auch wenn die Gewährleistungsfrist bereits verstrichen ist, haben Verbraucher noch die Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen. Im Rahmen des Schadensersatzes wegen sittenwidriger Schädigung kann die Rückabwicklung oder Entschädigung gefordert werden. Der Anspruch verjährt 10 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrages oder 3 Jahre zum Jahresende, nachdem man von dem Betrug Kenntnis erlangt hat. Experten gehen allerdings davon aus, dass selbst viele Hersteller von Wohnmobilen nichts von der Manipulation an den Motoren wussten, und ebenfalls zu den Geschädigten durch den Abgasskandal bei Campern zählen. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, sich mit einer Klage direkt an den Hersteller des Grundfahrzeugs oder des Motors zu wenden.
 
red/2022
 

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