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News: Welche Möglichkeiten bei der Rückstufung nach Schadenfall

"Kosten sparen mit Rabattschutz"

 
Nach einem Autounfall kann es passieren, dass Sie in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden. Das wirkt sich auf Ihre Kfz-Versicherung aus – Sie müssen höhere Beiträge zahlen. Unter welchen Umständen die Schadenfreiheitsklasse nach einem Unfall zurückgestuft wird und wie sich die Rückstufung verhindern lässt, erfahren Sie hier.
 
Rückstufung in der Kfz-Versicherung
 
Bei der Rückstufung der Kfz-Versicherung nach einem Unfall oder Schaden prüft der Versicherer die Schadenshistorie eines Versicherungsnehmers in einem Versicherungsjahr, um die Höhe der zu zahlenden Versicherungsprämie anzupassen. Wenn Sie als Versicherungsnehmer also einen Autounfall verursachen oder Schadensansprüche geltend machen, kann dies dazu führen, dass Ihre Kfz-Versicherung Sie in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückstuft.
 
Wenn Sie in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft werden, hat das in der Regel höhere Versicherungskosten zur Folge. Nach einer Rückstufung kann es einige Jahre dauern, bis der Versicherungsnehmer seine Schadenfreiheitsklasse wieder verbessern kann, indem er ohne Schadensfälle fährt.
 
Die Schadenfreiheitsklasse
 
Die Schadenfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse, wird von den meisten Kfz-Versicherern verwendet, um die Beiträge für Versicherungsnehmer festzulegen. Die Schadenfreiheitsklasse gibt an, wie viele Jahre ein Versicherungsnehmer bereits unfallfrei gefahren ist. Je länger ein Versicherungsnehmer schadenfrei mit dem Auto unterwegs ist, desto höher wird seine Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Versicherungsnehmer in höheren Schadenfreiheitsklassen erhalten in der Regel günstigere Versicherungsprämien, da sie als sicherere und weniger risikoreiche Fahrer betrachtet werden.
 
Neue Versicherungsnehmer wie beispielsweise Fahranfänger beginnen üblicherweise in der Schadenfreiheitsklasse 0 oder 1, was bedeutet, dass sie relativ hohe Versicherungsprämien zahlen müssen. Mit jedem Jahr ohne Schadensfall steigen sie in eine höhere Schadenfreiheitsklasse auf und müssen entsprechend geringere Beiträge zahlen. Andersherum kann eine Schadensmeldung oder ein Unfall dazu führen, dass der Versicherungsnehmer in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird – das kann den Versicherungsbeitrag dann wieder erhöhen. Übrigens: Eine Rückstufung der SF-Klasse gibt es nur bei der Kfz-Haftpflicht- und bei der Vollkaskoversicherung. Bei der Teilkasko gibt es im Schadenfall keine Rückstufung. Denn die Teilkasko zahlt nur bei Schäden, die Sie als Fahrer nicht selbst verursacht haben – zum Beispiel Schäden durch Brände oder Kurzschlüsse.
 
Rückstufungstabellen für Schadenfreiheitsklassen
 
Wie die Rückstufung erfolgt und um wie viele Schritte Ihre Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich und hängt auch von Ihrem Tarif ab. Für die Kfz-Haftpflicht und die Vollkaskoversicherung gibt es jeweils separate Rückstufungstabellen, die im Falle eine Rückstufung zurate gezogen werden. In der Regel finden Sie die Rückstufungstabellen Ihrer Kfz-Versicherung in Ihren persönlichen Versicherungsunterlagen. Hier können Sie entsprechend nachlesen, inwiefern sich Ihr Schadenfreiheitsrabatt bei einer Rückstufung ändert und welche Konsequenzen das für Ihren Beitragssatz haben kann.
 
Rückstufung verhindern: Diese Möglichkeiten gibt es
 
Entsteht bei einem Autounfall ein Schaden, der der Kfz-Versicherung gemeldet wird, kann die Versicherung zum nächsten Versicherungsjahr eine Rückstufung vornehmen, sodass der Versicherungsnehmer ab diesem neuen Versicherungsjahr höhere Beiträge zahlen muss. Um dies zu verhindern, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
 
Kosten sparen durch Schadenrückkauf
 
Eine Möglichkeit, die Rückstufung der SF-Klasse zu vermeiden, ist der sogenannte Schadenrückkauf. Dabei bezahlen Sie die durch den Unfall oder Schaden entstehenden Kosten selbst und sparen sich so die Mehrkosten, die bei einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes entstehen würden. Vor allem bei kleinen Schäden, bei denen sich die Kosten in Grenzen halten, hat ein Schadenrückkauf oft Vorteile. Bei hohen Summen lohnt es sich finanziell für Sie aber in der Regel eher, eine Rückstufung in Kauf zu nehmen.
 
Da Sie einen Schadenrückkauf auch noch vereinbaren können, wenn Sie bereits eine Schadenregulierung bei der Versicherung beantragt haben, kann es sich lohnen, zu warten, bis die Gesamtkosten des Schadens feststehen – dann wissen Sie genau, welche Summe Sie im Falle eines Schadenrückkaufs begleichen müssten. Die Kfz-Versicherung geht zunächst in Vorkasse und gibt Ihnen dann einen gewissen Zeitraum für die Rückzahlung des Schadens vor.
 
Rabattschutz zu Sicherung der SF-Klasse
 
Viele Autoversicherungen bieten den Rabattschutz als Zusatzoption an. Schließt der Versicherungsnehmer den Rabattschutz zusätzlich zu seiner Kfz-Versicherung ab, trägt die Versicherung die Unfallkosten, nimmt aber keine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts vor. Dafür zahlt der Versicherungsnehmer von vornherein einen höheren Versicherungsbeitrag.
 
Um einen Rabattschutz abschließen zu können, müssen oft einige Bedingungen erfüllt werden. Je nach Versicherung muss der Versicherungsnehmer und Fahrer ein gewisses Mindestalter haben und/oder eine bestimmte Mindest-Schadenfreiheitsklasse.
 
Der Rabattschutz gilt nur bei der Autoversicherung, bei der Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Wenn Sie überlegen, die Kfz-Versicherung zu wechseln, sollten Sie also bedenken, dass Ihr Rabattschutz verloren gehen kann. Gab es im letzten Versicherungsjahr einen Schadenfall, rechnet die neue Versicherung diesen ein und kann Sie in der Schadenfreiheitsklasse zurückstufen.
 
Schadenfreiheitsrabatt mit Rabattretter behalten
 
Der sogenannte Rabattretter ist eine weitere Möglichkeit, im Schadenfall eine Rückstufung zu vermeiden. Allerdings findet sich dieser Joker nur selten vor allem in langjährig bestehenden Versicherungsverträgen. Wenn Sie einen Rabattretter haben, stuft die Versicherung Ihre Schadenfreiheitsklasse im Schadenfall zurück – allerdings nur so weit, dass Ihr Beitragssatz trotzdem gleich bleibt. Finanziell bemerken Sie die Rückstufung also nicht. Diese Option gilt als Joker, weil sie den Rabattretter nur einmal nutzen können – je nach Kosten des Schadens sollten Sie also gut überlegen, ob Sie den Joker einsetzen oder noch aufbewahren möchten.
 
red/ga/10/2023
 

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